2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Versäumung der Klagefrist, keine Wiedereinsetzung, elektronische Zustellung, teilweise Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe, Großhandel mit Tabakware, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der Entscheidung der Behörde über den Förderantrag, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinien gemäß der Verwaltungspraxis, Kosten nur förderfähig, wenn im Förderzeitraum fällig, keine Auslegung der Richtlinien durch das Gericht, ständige Verwaltungspraxis, keine Ermessensfehler oder Willkür, kein atypischer Ausnahmefall, keine sachwidrige Differenzierung
Urteil vom 14.11.2022 – W 8 K 22.1357
VG Würzburg: Klage auf Corona-Überbrückungshilfe III
Urteil vom 24.10.2022 – W 8 K 21.1263